Fluglärmgegner wollen nur Nachtruhe

Vertreter des Volksbegehrens sind bereit, andere Airports neben Schönefeld nicht zu verlangen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

SPD und LINKE sollen im Landtag für ein Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr in Schönefeld stimmen. Dann würde die Volksinitiative für ein konsequentes Nachtflugverbot auf weitergehenden Forderungen nicht bestehen und auf einen Volksentscheid verzichten. Diesen Vorschlag haben Vertreter des Volksbegehrens am Freitag unterbreitet - gemeinsam mit den Grünen und dem FDP-Abgeordneten Hans-Peter Goetz. Sie nannten dies einen Kompromiss.

Sachstand ist, dass ein Volksbegehren das Parlament gezwungen hat, sich mit dem Anliegen erneut zu befassen. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, wäre der Weg zu einem Volksentscheid frei. Der Text des Volksbegehrens darf vor dem Volksentscheid aber nicht mehr verändert werden. Zur Abstimmung stünde deshalb neben dem Nachtflugverbot auch der Wunsch, dass »der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum konzentriert werde«. Im Klartext fordert dieser Passus angesichts zunehmender Passagierzahlen den Bau eines weiteren Flughafens irgendwo in Brandenburg. Die Linksfraktion stört sich genau daran. Deswegen hat sie bedauert, dem Begehren nicht eins zu eins zustimmen zu können. Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr wäre der Linksfraktion dagegen lieb. Sie konnte sich darüber bislang nur nicht mit dem Koalitionspartner SPD einigen.

Bürger, die beim Volksentscheid für ein Nachtflugverbot stimmen möchten, müssten sich fragen, ob sie von dem Lärm eines zusätzlichen Flughafens betroffen sein könnten. Zu den Erfolgsaussichten des Volksbegehrens sagte Initiator Matthias Schubert, es sei »spannend, ob wir das schaffen«. Er sei zunehmend optimistisch, da man einen »allgemeinen Unmut« in der Bevölkerung ausnutzen könne. Schönefeld sei nicht als internationales Luftdrehkreuz genehmigt, sondern als mittelgroßer Verkehrsflughafen. Dass die Regierung jetzt ein Drehkreuz wolle, sei eine Ungereimtheit.

Die mehr als 106 000 Unterzeichner wollten möglicherweise vor allem Nachtruhe. Sie haben aber dennoch auch für den zusätzlichen Standort unterschrieben. Wie kann sich die Volksinitiative erlauben, in ihrem Kompromissangebot darauf zu verzichten? Das lasse der Gesetzgeber zu, sagte Schubert. Man dürfe auf die beschriebene Weise einlenken.

Wenn die Start- und Landekapazitäten durch eine längere Nachtruhe reduziert, an anderer Stelle aber keine neuen Kapazitäten geschaffen werden, dann kollidiere das mit den gestiegenen Passagierzahlen, wird gesagt. »Das ist ein Widerspruch, den nicht wir zu lösen haben«, erklärte Schubert. »Wir sind Fluglärmgegner.«

Für die Grünen erklärte Fraktionschef Axel Vogel, hinter dem Ziel, an einem anderen Ort einen neuen Flugplatz zu bauen, habe seine Partei nie gestanden, da so »die Lärmbelastung insgesamt weiter zunimmt und noch größere Regionen verlärmt werden«.

Brandenburg ist per Staatsvertrag mit Berlin an die bisherigen Festlegungen zum Nachtflug gebunden. Dass auch ein Volksentscheid an dieser Rechtslage nichts ändern könnte, focht Schubert nicht an. Platzeck sei jetzt Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft und könne als solcher den Planfeststellungsbeschluss korrigieren, äußerte er.

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