»Nestlégate« war nicht rechtens

Attac gewinnt Klage gegen Konzern wegen Bespitzelung seiner Strukturen

  • Marc Engelhardt, Lausanne
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Weil eine Spionin im Auftrag von Nestlé die Persönlichkeitsrechte von Attac-Mitgliedern verletzt hat, muss der Konzern eine Wiedergutmachung zahlen. Das hat ein Schweizer Gericht entschieden.

Als Sara Meylan im September 2003 zu einer Attac-Arbeitsgruppe stieß, die ein Buch über den Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé schreiben wollte, war sie zunächst eine unter Vielen. Knapp ein Jahr blieb die Frau dabei, dann verließ sie die Redaktion wieder. Ihre eigentliche Motivation wurde erst 2007 klar: Da flog auf, dass es sich bei Sara Meylan um einen Decknamen und bei der Frau um einen Maulwurf handelte. In Wirklichkeit war sie Mitarbeiterin einer privaten Sicherheitsfirma, die im Auftrag von Nestlé die Globalisierungskritiker aushorchen sollte. »Sie hat sich Zugang zu vertraulichen Informationen auch über Dritte verschafft«, so Attac-Sprecher Janick Schaufelbühl. »Über die Sitzungen und die Teilnehmer hat sie detaillierte Berichte erstellt.« Diese wurden direkt an die Konzernzentrale in Vevey am Genfer See geliefert, so der Vorwurf von Attac, den ein Richter am Zivilgericht in Lausanne am Freitag bestätigte. »Nestlégate« sag...


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