Für Dachlawine kann der Mieter haften

Winterdienst

Wird ein Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt, haftet nicht zwingend der Vermieter des Hauses. Er kann die Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter übertragen. Möglich ist dies auch bei der Vermietung eines Hauses durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag.

Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts München vom 29. November 2011 (Az. 433 C 19170/11) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam.

Der Bekannte einer Mieterin einer Doppelhaushälfte fuhr mit deren Auto aus der Garage in Richtung Toreinfahrt. In dem Moment lösten sich Eis und Schnee vom Dach oberhalb des Hauseingangs und fielen auf das Dach des Fahrzeugs. Es wurde großflächig eingedellt und der Kotflü...


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