Sicherheitsgarantie, Sparstrumpf oder Zankapfel?

Mietkaution

Zwei, drei Monatsmieten - so hoch sind die Forderungen, die als Mietkaution von Vermietern zu Beginn eines Mietverhältnisses erhoben werden können. Das Geld muss zum Ende zurückgezahlt werden. Häufig gibt's Streit. Wohl dem, der die Materie kennt.

Zwei, höchstens drei Monatsmieten - darunter ist die Grundmiete zu verstehen - kann der Vermieter vor Einzug vom neuen Mieter fordern. Gemeinhin als Sicherheit, wenn beim Auszug Mängel festgestellt werden, zum Beispiel Schäden in Küche, Bad oder ausstehende Nebenkosten. Der Vermieter will seinem Geld nicht hinterherlaufen. Aber der Mieter muss nicht gebannt wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen. Schließlich ist es sein Geld.

Bis wann ist die Kautn zu zahlen, wie hoch darf sie sein?

Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten bezahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Eine Forderung im Mietvertrag nach Gesamtzahlung ist laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 344/02) unwirksam. Auch die Schlüsselübergabe darf nicht davon abhängig gemacht werden. Eine zweite und dritte Rate kann der Mieter zurückhalten, bis der Vermieter den Nachweis einer konkurssicheren Anlage des Geldes erbracht hat....


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