Mehr statt weniger Überwachung geplant?

Fragen & Antworten zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Dürfen Chefs E-Mails ihrer Mitarbeiter ausspähen, ihre Angestellten filmen oder Erkundigungen über sie einholen? Eine neue gesetzliche Regelung soll klären, wie weit Arbeitgeber gehen dürfen und Beschäftigte besser vor Bespitzelung am Arbeitsplatz schützen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung ist nicht nur umstritten, sondern stößt auf heftigen Widerstand - bis hin zu den Gewerkschaften, weil ihrer Meinung nach die Pläne nicht zu weniger, sondern zu deutlich mehr Überwachung von Arbeitnehmern führen.

Wie sehen die Pläne aus?

Künftig soll es Unternehmern per Gesetz verboten sein, ihre Mitarbeiter heimlich zu filmen. Eine Videoüberwachung soll nur erlaubt sein, wenn die Beschäftigten davon wissen. Dafür genügt aber auch ein allgemeiner Hinweis auf dem Firmengelände oder im Büro. Eine konkrete Erklärung, wo die Kameras hängen und wie viel sie aufnehmen, ist nicht nötig. Gewerkschafter beklagen deshalb, damit sei eine verdeckte Videoüberwachung faktisch möglich. Grundsätzlich tabu sind allerdings Toiletten, Umkleiden oder Schlafräume.

Dürfen Arbeitgeber auch Telefonate mithören?

Ja. In Call-Centern zum Beispiel dürfen Arbeitgeber Gespräche mithören, sofern Mitarbeiter und Anrufer einwilligen. Datenschützer kritisieren, es gebe keine klare Regelung für eine zeitliche Eingrenzung oder vorherige Ankündigung. Call-Center-Mitarbeiter könnten demnach permanent überwacht werden. Unklare Rec...


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