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Gemeinschaftsaufgabe
Kurt Stenger zur Verfassungsklage Bayerns und Hessens
Man kann maulen, wie man will: Das Grundgesetz schreibt die »Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse« vor. Daran kann auch die Verfassungsklage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich nichts ändern. Karlsruhe wird vielleicht an einigen Stellschrauben nachjustieren, aber nichts Grundsätzliches ändern. Aus gutem Grund: Die Kluft zwischen Arm und Reich ist auch regional weiter ge...
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