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Bei falschen Angaben keine Hilfe

Prozesskostenhilfe

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann bei falschen Personenangaben auch nachträglich aufgehoben werden.

Wer Prozesskostenhilfe beantrage, sei bei der Aufklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in besonderem Maße zur Mitwirkung verpflichtet. Das betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Beschluss vom 13. November 2012 (Az. IV ZB 16/12). In dem verhandelten Fall war dem Beklagten im Rechtsstreit um die Rückzahlung eines Darlehens zunächst Prozesskostenhil...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812047.bei-falschen-angaben-keine-hilfe.html

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