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Lichterketten sind kein Kündigungsgrund

Mietrecht

Weihnachten ist vorüber. Der Lichterschmuck von Fenstern und Balkonen entfernt. Durch Streit um solchen jedoch gerieten Mieter und Vermieter heftigst aneinander.

Das Landgericht Berlin (Az. 65 S 390/09) hat entschieden, dass der elektrische Weihnachtsschmuck an Fenstern und Balkonen keinen Grund für eine Kündigung des Mietvertrages darstellt. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, gilt dies dem Gericht zufolge selbst für den Fall eines ausdrücklichen mietvertraglichen Verbots von Lichterketten. Feste Installationen wie etwa Werbeschild...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812611.lichterketten-sind-kein-kuendigungsgrund.html

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