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Finanzhilfe für BKK ab 2004 rechtswidrig

Bundessozialgericht

Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) hat ab 2004 zu Unrecht von seinen Mitgliedern Umlagen zur Hilfe »notleidender« Kassen gefordert. Die damaligen Bescheide sind rechtswidrig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 19. Dezember 2012 (Az. B 12 KR 29/10 R).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812621.finanzhilfe-fuer-bkk-ab-rechtswidrig.html

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