Schadenersatz bei Ausfall des Internets

Aufschlussreiches Urteil des BGH

Internet ist genauso wichtig wie Autofahren, meint jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Deshalb gibt es Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist. Viel Geld dürfte das aber nicht werden.

Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des BGH Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 24. Januar 2013 (Az. III ZR 98/12). Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der BGH nicht.

Damit zählen Internet und Telefon für den BGH zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise »auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt«. Das ist Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch und war bislang vor allem für Kraftfahrzeuge und Wohnhäuser anerkannt.

Experten sehen sich durch das Urteil in der Ablehnung von Netzsperren bekräftigt. Internetnutzung sei ein Bür...


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