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Finanzielles Debakel muss nicht sein

Gesetzlicher Krankenschutz im Ausland

Seit 31. Dezember 2012 dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Dies teilte offiziell das Bundesversicherungsamt mit. Wie Reisende und Urlauber sich davor schützen können, im Krankheitsfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, erklärt Reiseexpertin Esther Grafwallner von der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

Die gesetzlichen Kassen mussten bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden. Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten deshalb unbedingt vor Reiseantritt für einen ausreichenden Auslandskrankenschutz sorgen. Wer ohne entsprechenden Auslandsschutz reist, geht nämlich ein hohes finanzielles Risiko...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813425.finanzielles-debakel-muss-nicht-sein.html

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