Winterruhe auf der Baustelle

Baurecht

Im Winter kommen viele Baustellen ins Stocken. »Schlechtwetter« heißt oft die Entschuldigung der Baufirmen. Die greift aber nicht immer, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Längst gibt es einschlägige Urteile zum Thema, die genau regeln, wann Bauen zumutbar ist und wann nicht. Die Baufirmen kennen sie alle.

Eindeutige Grenzen setzen den Baufirmen allerdings manche Baustoffe. Die Hersteller erstellen zu ihren Bauprodukten sogenannte Verarbeitungsrichtlinien. In diesen Gebrauchsanweisungen gibt es unter anderem klare Regeln zur Temperatur, bei der die Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Häufig müssen dabei die Temperatur des zu verarbeitenden Bauteils und die Lufttemperatur beachtet werden. Das gilt zum Beispiel bei bituminösen Abdichtungen etwa im Kellerbereich. Auch bei Verputzarbeiten...


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