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Klinik muss Leiharbeiter einstellen

LAG uneins bei konzerneigener Leihfirma mit Dauerarbeitsplätzen

Werden Leiharbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz dauerhaft eingesetzt, entsteht ein Arbeitsverhältnis unmittelbar zum Entleiher. Denn Leiharbeitnehmer dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur vorübergehend in einem Betrieb eingesetzt werden. So jedenfalls urteilte am 9. Januar 2013 die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg. Doch diese Auffassung wird innerhalb der Landesarbeitsgerichte nicht von allen Kammern geteilt.

Im Rechtsstreit vor dem LAG Berlin-Brandenburg hatte ein Klinikbetreiber eine eigene Leiharbeitsfirma gegründet. Die dort beschäftigten Leiharbeitnehmer wurden ausschließlich nur an Kliniken des eigenen Konzerns verliehen. Teilweise arbeiteten die Leiharbeiter in den eingesetzten Krankenhäusern nicht nur vorübergehend, sie wurden festen Dauerarbeitsplätzen zugewiesen. Bei solch einer Kons...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813439.klinik-muss-leiharbeiter-einstellen.html

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