Jobcenter muss für die Mieterhöhung aufkommen

Urteile von Sozialgerichten im Überblick

Das größte Sozialgericht Deutschlands, das Berliner Sozialgericht, hatte im Jahr 2012 einen neuen Rekord mit 44 301 Klagen zu verzeichnen. Rund 65 Prozent betrafen Hartz-IV-Klagen, wobei Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter im Vordergrund standen. Nachfolgend gehen wir auf aktuelle Entscheidungen von Sozialgerichten und des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ein.

Das Jobcenter darf sich nach einer Wohnungsmodernisierung nicht vor der Übernahme der höheren Mietkosten drücken. Dies gilt selbst dann, wenn die Modernisierung auf Wunsch des Mieters vorgenommen wurde, so das Bundessozialgericht in einem am 9. Januar 2013 veröffentlichten Urteil (Az. B 4 AS 32/12 R).

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Berlin auf Übernahme ihrer höheren Mietkosten geklagt. Als die alleinerziehende Mutter mit ihrer Vermieterin eine Modernisierung ihres Badezimmers vereinbarte, wollte das Jobcenter die um 29,27 Euro gestiegene Miete nicht mehr übernehmen.

Das BSG stellte in seinem Urteil vom 23. August 2012 klar, dass die Behörde Mieterhöhungen nach einer Modernisierung tragen muss. Voraussetzung hierfür sei, dass die Mieterhöhung angemessen und rechtlich zulässig ist.

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