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Mein Kind, dein Kind

Karlsruhe und Straßburg stärken Adoptionsrechte von Schwulen und Lesben

Berlin (nd). Zwei Urteile, zwei Schritte zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben: Gestern verwarf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Partnerschaften als verfassungswidrig. Dabei geht um Fälle, in denen ein Partner ein Kind adoptiert hat und auch der andere Adoptivmutter oder -vater werden will. Zugleich urteilte de...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813541.mein-kind-dein-kind.html

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