Gerupfte Pressefreiheit?

Michael Konken ist Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV)

  • Lesedauer: 3 Min.

nd: Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am Mittwoch, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind. Was bedeutet das?
Konken: Das bedeutet eine eklatante Beschneidung der Pressefreiheit. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich in den Bundesbehörden viele die Hände reiben, denn nun wird es zum Willkürgeschäft, wem sie wie viele Auskünfte geben.

Das Gericht beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das auf Bundesebene gilt und rechtliche Mindeststandards bereitstelle. Zu Recht?
Diese Mindeststandards bestimmt, wer die Auskunft gibt. Also kann man sie genauso gut faktisch abschaffen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein zahnloser Tiger: Wir können Informationen einfordern, aber das kann ewig lange dauern. Außerdem werden für die Informationen sogar schon Gebühren verlangt.

Bei den Landespressegesetzen, die bisher auch für bundesweite Behörden galten, ist das anders?
Bisher hatten die Behörden eine klare Auskunftspflicht, und die Auskünfte mussten schnell erteilt werden. Künftig können die Behörden den Umfang der Informationen stark eindämmen.

Wie ist das Echo auf das Urteil?
Das ist ja das Irritierende: Es müsste ein Aufschrei durch die Medienlandschaft gehen. Und es kam eigentlich nichts. Zum Teil wurde das Urteil sogar als Sieg für die Pressefreiheit gefeiert.

Und woran liegt das?
Die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes ist irreführend formuliert. Es wird betont, dass die Presse das Grundgesetz hinter sich habe. Welch ungeheure Tragweite das Urteil tatsächlich hat, ist den meisten leider nicht klar.

Denken Sie, das Bundesverwaltungsgericht weiß, was es da anrichtet? Dessen Pressetext wirkt so arglos.
Man darf diese Geschichte gar nicht weiterdenken: Jan Hecker, einer der Richter, die an dem Urteil beteiligt waren, hatte schon vorher einen Aufsatz geschrieben, der sich gegen die Bindung von Bundesbehörden an die Landespressegesetze wendet. Hecker war zur Zeit der Veröffentlichung Beamter im Bundesinnenministerium. Und dieses hat selbstverständlich ein Interesse daran, nicht alle Informationen herausgeben zu müssen.

Gibt es nach dem Urteil schon Reaktionen des Bundesinnenministeriums?
Bundesinnenminister Friedrich hat signalisiert, dass man sich weiter an die Auskunftspflicht halten werde. Wie umfangreich die Auskünfte sein werden, steht aber auf einem anderen Blatt.

Wie geht es nun weiter?
Wir vom DJV werden nun intensiv darüber nachdenken, was zu tun ist. Die Öffentlichkeit muss die Bedeutung des Ganzen verstehen. Auch dass es demokratieunwürdig ist, auf solche Mindeststandards zu vertrauen.

Welche konkreten politischen Forderungen gibt es?
So schnell wie möglich muss ein Gesetz auf Bundesebene her, das wieder eine rechtsverbindliche Auskunftspflicht herstellt.

Interview: Houssam Hamade

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