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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Schwiegervater und Schwiegertochter dürfen heiraten

Geschiedene Schwiegereltern haben das Recht, die Ex-Partner ihrer Kinder zu heiraten. Das entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er gab damit der Klage eines Schwiegervaters und seiner Schwiegertochter aus dem britischen Warrington statt. Mit dem Verbot der Hochzeit der Kläger habe Großbritannien das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte R...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/81389.europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-schwiegervater-und-schwiegertochter-duerfen-heiraten.html

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