Mieteranspruch auf Schadensbeseitigung

In einem Mietshaus waren die Stufen im Treppenhaus stark abgenutzt. Der Linoleumbelag war schadhaft, die Halteschienen an den Treppenkanten waren lose, so dass Stolpergefahr bestand. Einer der Mieter beschwerte sich beim Vermieter und verlangte, dass der Schaden behoben wird. Der Vermieter lehnte das ab, denn der Mieter hätte ja schon beim Einzug gesehen, dass die Treppe alt und abgenutzt ist. Der Streit kam vor das Landgericht Berlin. Es entschied, nach Mitteilung des Anwalt-Suchservice, dass der Vermieter den Mangel zu beseitigen habe, auch wenn der Mieter diesen schon beim Einzug kannte. Kenne ein Mieter einen Mangel schon beim Einzug, dann sei zwar laut Gesetz eine Mietminderung deswegen ausgeschlossen, aber für den Instandsetzungsanspruch...

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