Putzen im Treppenhaus

Mieterpflichten

Ein Mieter putzte das Treppenhaus nicht. Der Vermieter darf auf dessen Kosten eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen

Eigentlich hätte Mieter N. im Februar 2012 das Treppenhaus und Gemeinschaftsräume des Mietshauses putzen sollen. Nach dem Putzplan des Vermieters war er »dran«. Das war ihm egal, er machte nicht sauber. Anfang März mahnte ihn der Vermieter deshalb schriftlich ab. Als der Mieter darauf nicht reagierte, beauftragte der Vermieter eine Reinigungsfirma. Die berechnete zwei Arbeitsstunden (35,46 Euro), die der Vermieter dem säumigen Mieter in Rechnung stellte. N. zahlte nicht und behauptete, er habe ...


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