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Alle Mieter müssen Ja sagen

Videoüberwachungsanlage

Der Mieter kann dem Vermieter mittels einstweiliger Verfügung untersagen, das Haus mittels einer Videoanlage überwachen zu lassen (AG Schöneberg vom 8. Juni 2012, Az. 19 C 166/12 ).

Die Installation einer Kamera, mit der eine gezielte Überwachung des Eingangsbereichs möglich ist, stellt laut Amtsgericht einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Mieters dar. Die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) lägen vor. Eine Videoüberwachungsanlage bedürfe der Zustimmung sämtlicher Mieter. Eine Mieterin hatte ihre ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/814127.alle-mieter-muessen-ja-sagen.html

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