Spiel-Regeln gelten weiter
(dpa). Drei Spielhallen-Betreiber sind mit ihrem Versuch gescheitert, das strenge Gesetz für ihre Geschäfte in Berlin wieder aufzuweichen. Das Verwaltungsgericht stufte das Spielhallengesetz aus dem Jahr 2011 als verfassungsgemäß ein und wies die Klagen ab. Die Kläger hatten sich unter anderem dagegen gewandt, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter liegen müssen und auch zu Schulen und Jugendclubs ein angemessener Abstand herrschen muss. Nur in einem der drei Verfahren kann teilweise Berufung eingelegt werden.
Berlin hatte im Mai 2011 als erstes Bundesland ein Spielhallen-Gesetz mit strengen Auflagen beschlossen. Denn in vielen leerstehenden Ladenlokalen eröffneten immer mehr Automaten-Casinos.
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