Schlappe für NPD vor Bundesverfassungsgericht

Antrag abgeschmettert

Die rechtsextreme NPD wollte einem Verbotsverfahren vorgreifen und die eigene Verfassungstreue in Karlsruhe prüfen lassen. Das ist gescheitert. Auf den geplanten Verbotsantrag hat das keinen Einfluss.

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Niederlage für die NPD: Die rechtsextreme Partei ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue gerichtlich prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht am Dienstag klar. Vertreter von Regierung und Opposition begrüßten den Beschluss. Einfluss auf das geplante
Verbotsverfahren gegen die Partei hat die Entscheidung nicht.

Inmitten der Debatte über ein mögliches NPD-Verbot war die rechtsextreme Partei im November vorgeprescht und nach Karlsruhe gezogen. Das Gericht sollte nach ihrem Willen feststellen, dass die
NPD nicht verfassungswidrig ist - und dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die Rechte der Partei durch den ständigen Vorwurf der Verfassungswidrigkeit verletzen. Noch nie zuvor war in Karlsruhe ein solcher Antrag eingegangen.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf das Ansinnen der NPD nun...



Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.