Gefährliche Beamtenbeleidigung

Urteilsbegründung des Amtsgerichts Dresden gegen Antifaschisten Tim H.: 22 Monate für »Nazischwein«?

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Tim H. soll während der Proteste gegen Europas größten Naziaufmarsch im Februar 2011 eine Menschenmenge zum gewaltsamen Durchbrechen einer Polizeikette angestiftet haben. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn zu 22 Monaten Haft. Das nun vorliegende Urteil bleibt unkonkret.

»Kommt nach vorne!« Mit diesen Worten soll Tim H. eine Gruppe Menschen zum Durchbruch einer Polizeikette aufgewiegelt haben. Das Bündnis »Dresden Nazifrei!« wandelte diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden um zur Solidarisierungsparole, nachdem Tim zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Mitte Januar sprach das Amtsgericht Dresden Tim des schweren Landfriedensbruches schuldig. Tims Anwalt sowie die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Darin ist von diesen aufwieglerischen Worten keine Rede mehr. »Erstaunlich ist, dass sich aus der Urteilsbegründung überhaupt nicht ergibt, was Tim nun konkret gesagt haben soll«, sagt Anwalt Sven Richwin gegenüber »nd«. Der konkreteste Vorwurf bezieht sich darauf, dass er einen Polizisten via Megafon als »Nazischwein« beschimpft haben soll. - Nach dem Durchbruch. »Mit dieser Beleidigung versucht das Gericht, ...


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