Klage gegen Steuerbescheid

Wohnungsleerstand

Vermieter können den Fiskus nicht unbegrenzt an den Kosten für leerstehende Wohnungen beteiligen. Nur bei Nachweis, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um Mieter bemüht, kann er die Kosten für den Unterhalt der Immobilie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IX R/14/12)) in München wurde am 5. Februar 2013 veröffentlicht.

Lässt sich eine Wohnung nicht vermieten, müssen Vermieter bereit sein, von ihren Forderungen abzurücken - sowohl beim Mietpreis als auch bei den Mietern. Statt eines Beamten als Mieter, müsse dann auch eine alleinerziehend...


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