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Richter zweifelt an Mietwerten

Berliner Senatsverordnung für Kosten der Unterkunft erstmalig für fehlerhaft erklärt

Der Fall ist ein absolutes Novum. Erstmalig hat ein Richter des Berliner Sozialgerichts entschieden, dass die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) bei einem ALG-II-Empfänger nicht anzuwenden ist. In der WAV hat Rot-Schwarz Richtwerte für Mieten und Heizkosten bei Hartz IV geregelt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/815369.richter-zweifelt-an-mietwerten.html

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