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Bundesrichter stärken Darlehensnehmer
Immobiliendarlehen
Nach der Kündigung eines Immobiliendarlehens ist der Schadenersatz auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beschränkt. Daneben kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/815487.bundesrichter-staerken-darlehensnehmer.html
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