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Wer die Stempeluhr bewusst falsch bedient

Verstößt ein Mitarbeiter vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, seine geleistete und vom Arbeitgeber nur schwer kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Beschäftigte die Stempeluhr bewusst falsch bedient oder seinen Stundenzettel wissentlich falsch ausfüllt. Auf ein dementspreche...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/815491.wer-die-stempeluhr-bewusst-falsch-bedient.html

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