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Altersvorsorge und Arbeitslosengeld

Urteile in Kürze

Arbeitgeber dürfen bei der Zahlung von Betriebsrenten auf einer mindestens 15-jährigen Betriebszugehörigkeit bestehen. Eine derartige Bestimmung verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. Februar 2013 (Az. 3 AZR 100/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/815493.altersvorsorge-und-arbeitslosengeld.html

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