Für Schwangere aus EU-Staaten

Hartz IV

Schwangere Frauen aus anderen EU-Staaten haben Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 30. Januar 2013 verkündeten Urteil (Az. B 4 AS 54/12 R).

Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten EU-Bürger und ihre Familienangehörigen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes kein Arbeitslosengeld II. Auch für die Zeit danach besteht kein Hilfeanspruch, wenn sie sich in Deutschland nur zum Zweck der Arbeitssuche aufhalten.

Der Fall: Eine aus Bulgarien stammende Frau war nach Stuttgart gezogen, wo sie als Kellnerin schwarz arbeitete. Als sie 2010 schwanger wurde, verlor sie ihren Job und beantragte beim Jobcenter Harz IV. Dab...


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