Leiharbeiter freuen sich - fast

Bundesarbeitsgericht entschied zu Lohnnachforderungen

Dreimonatige Ausschlussfristen gelten, Arbeitgeber können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte in komplizierter Materie.

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge dürften Arbeitnehmer auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am Mittwoch reagieren. Die Erfurter Richterinnen und Richter hatten erneut über Lohnnachzahlungen für Leiharbeitnehmer zu befinden.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2010 hatte das BAG die für die Leiharbeitsbranche abgeschlossenen Tarifverträge der christlichen Gewerkschaft CGZP für nichtig befunden. Dadurch gilt der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegte Equal-Pay-Grundsatz, nach dem Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaften. Rund 200 000 Leiharbeiter waren vermutlich von dem Urteil betroffen, auf die Unternehmen wären Milliardenforderungen zugekommen, denn neben den Löhnen standen auch Nachzahlungen an die Sozialkassen im Raum.

Im gestrigen Urteil ging es darum, dass die Unternehmer Nachforderungen zurückwiesen, w...


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