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Dealen bleibt erlaubt

Karlsruhe billigt Absprachen im Strafprozess

Karlsruhe (nd-Wallrodt). Das geltende Gesetz ist verfassungsgemäß, nicht jedoch das Verhalten derjenigen, die es anwenden sollen: Richter, Staatsanwälte und Verteidiger. Das Bundesverfassungsgericht billigte am Dienstag die umstrittenen Absprachen im Strafprozess grundsätzlich. Die eigene Zunft musste sich hingegen harte Schelte gefallen lassen. Es gebe ein »erhebliches Vollzugsdefizit«, kritis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/816355.dealen-bleibt-erlaubt.html

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