Anspruch auf Sprachkurse

Integrationsminister wollen Integrationschancen von Flüchtlingen verbessern

Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge sollen in Zukunft einen Anspruch auf vom Bund bezahlte Deutschkurse bekommen. Das hat die Integrationsministerkonferenz der Bundesländer gestern in Dresden einstimmig beschlossen.

Bisher gilt der Anspruch auf die Teilnahme an einem Sprachkurs nur für Zuwanderer, die einen Aufenthaltsstatus haben. Der Antrag des Landes Brandenburg sah ursprünglich vor, dass Asylsuchende einen Zugang zu sogenannten Integrationskursen haben sollen wie Zuwanderer mit Aufenthaltsstatus auch. »Auf Wunsch der Unionsminister wurde der Antrag geändert«, teilte Brandenburgs Integrationsminister Günter Baaske (SPD) nun am Donnerstag mit. Diese Personengruppe soll nur reine Sprachkurse bekommen. Die in den Integrationskursen noch enthaltene Vermittlung von Kenntnissen über die deutsche Rechtsordnung und das Wertesystem werden ihnen vorenthalten. Warum, das bleibt das Geheimnis der CDU-Landesminister.

Auch Zuwanderer aus EU-Staaten sollen in Zukunft einen Anspruch auf Deutschkurse erhalten. Diese Regelung zielt auf Armutsflüchtlinge aus Osteuropa und soll ihre Integration ermöglichen. Die Zuwanderer aus den EU-Staaten sollen auch Zu...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.