Au-pair muss Sprachkurs nachweisen

Kindergeld

Als Au-pair ins Ausland zu gehen, wird bei jungen Leuten immer beliebter. Dahinter steht oftmals der Wunsch nach einer Auszeit, bevor das Studium oder die Ausbildung beginnen. Die Jugendlichen lernen Land und Leute kennen, können Sprachkenntnisse erwerben oder bereits vorhandene vertiefen, haben Kost und Logis frei und bekommen sogar ein Taschengeld. In diesem Zusammenhang stellen sich Eltern aber die Frage, ob ihnen Kindergeld gezahlt wird, während ihr Kind im fernen Land andere Kinder betreut.

Für junge Leute, die als Au-pair ins Ausland gehen möchten, besteht unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ein solches Au-pair-Verhältnis müsse von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden begleitet sein, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Werden diese durchschnittlich zehn Wochenstunden nicht erfüllt, könnten auch einzelne Monate - beispielsweise Lehrgänge oder Blockunterricht - als Berufsausbildung gewertet werden, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt sind.

Im Einzelfall Anerkennung des Fremdsprachenunterrichts

Im Einzelfall könne der Fremdsprachenunterricht sogar als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn er zwar weniger als zehn Wochenstunden umfasst, einen Zeitaufwand erfordert, der über die sonst übliche Vor- und Nachbereitung h...


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