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Rückzahlungsvereinbarung muss ungefähre Höhe enthalten

Der arbeitsrechtliche Streitfall beim Abbruch einer vereinbarten Fortbildung

In den meisten Fällen liegt eine Win/Win-Situation vor: Beide Arbeitsvertragsparteien sind daran interessiert, dass sich der Arbeitnehmer fortbildet. Aber was passiert, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel die Fortbildung vorzeitig abbricht oder das Arbeitsverhältnis endet?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817001.rueckzahlungsvereinbarung-muss-ungefaehre-hoehe-enthalten.html

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