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Behinderte Frauen müssen die Pille selbst bezahlen

LSG-Urteil

Die Krankenkasse muss geistig behinderten Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, keine Verhütungsmittel bezahlen. Diese Altersgrenze gelte ausnahmslos für behinderte und nichtbehinderte Menschen, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817003.behinderte-frauen-muessen-die-pille-selbst-bezahlen.html

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