Vom Autokauf zurücktreten bei mehr Verbrauch als angegeben

Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 7. Februar 2013 (Az. I-28 U 94/12).

Auf diese Entscheidung verweist der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Klaus Schmidt-Strunk, vom Verband deutscher Verkehrsrechts-Anwälte (VdVKA).

Der verhandelte Fall: Ende 2009 hatte der Kläger aus Herne beim beklagten Autohaus in Bochum einen neuen Pkw Renault Scénic 2.0 16 V zum Preis von 20 300 Euro erworben. Der Verkaufsprospekt bewarb das Fahrzeug (ohne Zusatzausstattung) mit nach dem Messverfahren gem. EU-Richtlinie RL 80/1268/EWG ermittelten Kraftstoffverbrauchswerten. Nachdem der Kläger zu hohe Verbrauchswerte beanstandet hatte und der Beklagten keine Nachbesserung gelungen war, erklärte der Käufer im Apr...


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