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Unscharfes Foto kein Beweis

Verkehrsrechtsfälle aus dem Alltag

Ein Frontfoto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus, wurde gerichtlich entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817435.unscharfes-foto-kein-beweis.html

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