Kunde muss Einbauküche nicht vorab komplett bezahlen

Zwei aktuelle Urteile des BGH und OLG stärken Rechte von Käufern

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs soll Verbraucher bei Mängeln und Schäden schützen: Lassen Käufer eine neue Küche vom Händler einbauen, kann dieser nicht schon vorab den gesamten Kaufpreis verlangen. Dem Kunden müsse ein ausreichendes Druckmittel auf eventuell notwendige Nachbesserungen verbleiben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. VII ZR 162/12).

Im Streitfall hatte eine Frau in Baden-Württemberg eine Küche für 23 800 Euro bestellt. Der Händler sollte die Küche einbauen. Doch die Kundin war mit dem Einbau nicht zufrieden. Sie stellte erhebliche Mängel fest und behielt daher vom Kaufpreis 5500 Euro zurück.

Nach Überzeugung des Händlers war dies nicht zulä...


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