Von Teilzeit zurück in die Vollzeit - geht das?

Familienfreundliche Arbeitszeiten

Viele Eltern wünschen sich familienfreundliche Arbeitszeiten und mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. So wollen sie beispielsweise zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können, ohne dadurch langfristig berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Fakt ist aber, dass es für Eltern, die zur Erziehung von Kindern in Teilzeit gegangen sind, keinen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt.

Gegenwärtig erwägt die Bundesregierung, hierzu eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält das »für längst überfällig«.

Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit

Viele Beschäftigte kehren nach einer Auszeit im Betrieb wieder in Teilzeit in den Beruf zurück. Welche Möglichkeit gibt es, wenn man wieder länger arbeiten will? Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH, erläuterte in »metallzeitung 3/2013, ob Berufstätige ein Recht auf Vollzeit haben.«

Zunächst sei festgehalten: Beschäftigte haben einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Das bedeutet, dass nicht nur Vollzeitbeschäftigte einen Teilzeitanspruch haben, sondern auch Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren können. Der Antrag kann aber erst erstellt werden, wenn man mindestens sechs Monate im Betrieb arbeitet und dort mehr als 15 Beschäftigte tätig sind. Hierzu zählen alle Arbeitnehmerinnen un...


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