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Auch FDP fliegt auf Tegel

Senat bleibt bei Schließungsstrategie

  • Bernd Kammer
  • Lesedauer: 2 Min.

So ist das mit Expertisen: Gerade noch war man im Bundesverkehrsministeriums zu dem Schluss gekommen, dass nach Inbetriebnahme des Flughafens BER kaum eine Chance für den Weiterbetrieb von Tegel besteht, da besagt ein im Auftrag der FDP erstelltes Gutachten das Gegenteil. Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 enthalte »keine Regelungen zur Schließung des Flughafens Berlin-Tegel«, heißt es in dem vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages verfassten Papier.

Der Bundestagsabgeordnete und Berliner FDP-Chef Martin Lindner hält deshalb den Weiterbetrieb von Tegel für »zwei bis fünf Jahre« für denkbar, etwa so lange, bis Schönefeld die Endausbaustufe erreicht hat und die beiden Terminal-Satelliten fertig sind. Mit denen soll die Kapazität auf 45 Millionen Passagiere gesteigert werden. Ohne die beiden Satelliten kann der BER nur 27 Millionen Fluggäste abfertigen, womit er schon kurz nach Inbetriebnahme zu klein sein dürfte.

Senatssprecher Richard Meng wertete den Vorstoß der FDP als Versuch, Wahlkampf zu machen. Ein Offenhalten von Tegel sei mit hohen juristischen, finanziellen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Der Senat sehe wie auch die anderen Flughafengesellschafter Bund und Brandenburg keinen Anlass, von seiner bisherigen Linie - Schließung von Tegel sechs Monate nach Inbetriebnahme des BER - abzuweichen.

Das juristische Risiko besteht darin, dass für die Offenhaltung von Tegel ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsste mit allen Klagemöglichkeiten für die Anwohner. Für diese Zeit müsste Tegel geschlossen bleiben, hieß es im Bundesverkehrsministerium. Zudem wäre der Betrieb von zwei Flughäfen unwirtschaftlich, sie würden Verluste machen. Und auch die Schönefeld-Gegner könnten wieder gegen den BER klagen, weil dessen Bau vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Schließung von Tegel begründet wurde.

»So kann man auch ein Gutachten verfassen, dass es möglich ist, die Todesstrafe wiedereinzuführen, wenn man das Grundgesetz ändert«, kommentierte Johannes Hauenstein, ehemaliger Sprecher der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz, den FDP-Vorstoß sarkastisch.

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