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Es zählt der tatsächliche Geburtstermin
Elterngeld
Elterngeld gibt es nach einem Gerichtsurteil immer nach der tatsächlichen Geburt. Auch nach einer Frühgeburt werden dabei immer sofort Mutterschaftsgeld und Elterngeld miteinander verrechnet, so das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem veröffentlichten Urteil.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/818169.es-zaehlt-der-tatsaechliche-geburtstermin.html
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