Zur gerichtlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 (Az. 2 AZR 694/11) Grundlegendes zur gerichtlichen Auflösung eines Arbeitsvertrages entschieden.

Dabei stellte das BAG klar, dass die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses immer auf den Zeitpunkt festzusetzen ist, an dem dieses bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte.

Dies ist der Zeitpunkt, zu dem die maßgebliche Kündigungsfrist abgelaufen wäre. Zugrunde zu legen sei die objektiv zutreffende Kündigungsfrist. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber sie nicht eingehalten habe. Auf die Rüge der fehlerhaften Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer komme es nicht an.

»Der Auflösungsantrag ist nur selten erfolgreich. Das Kündigungsschutzrecht ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG ein Bestandsschutzrecht und kein Abfindungsrecht. Regelmäßig erfolgreich ist der Auflösungsantrag nur, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Da der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage die Rechtmäßigkeit der Kündi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.