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24-Stunden-Pflege: Kostenerstattung auch für Pausenraum

BSG-Urteil

Haben Pflegebedürftige für ihre Rund-um-die-Uhr-Pflege Assistenzkräfte eingestellt, können sie sich die Kosten für einen Pausen- und Ruheraum erstatten lassen. Denn nicht nur die Aufwendungen der unmittelbaren Pflege wie Lohnkosten, sondern auch mittelbare Kosten können erstattungspflichtig sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/818185.stunden-pflege-kostenerstattung-auch-fuer-pausenraum.html

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