Störer beim NSU-Prozess?

Martin Wenning-Morgenthaler ist Sprecher der Neuen Richtervereinigung (NRV)

nd: Der Vorsitzende Richter beim NSU-Prozess in München hat für die Sitzungen verfügt, von den Ausweisen der Zuhörer Kopien zu fertigen. Das soll Störer identifizieren helfen. Ist das üblich?
Wenning-Morgenthaler: Es ist keine übliche Maßnahme in deutschen Gerichten. Die meisten Verfahren dürften dazu keinen Anlass bieten. Der NSU-Prozess hebt sich aber aus dem Durchschnittsverfahren hervor und dürfte aufgrund der politischen Dimension ein besonderes Sicherheitsrisiko mit sich bringen.

Ist es angemessen, das Publikum präventiv zu erfassen?
Der Richter ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung verantwortlich. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob das auch präventive Maßnahmen ohne konkreten Anlass rechtfertigt. Richter können Störer zur Ordnung rufen, eine Ordnungsstrafe aufbrummen oder aus dem Saal entfernen. All das kann ohne vorherige Kenntnis ihrer Identität erfolgen, so dass die Feststellung der Personali...


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