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Gelten Bestimmungen der DDR-Mietverträge noch?

Leserfragen: Mietrecht und Betriebskosten

Meine geschiedene Frau wohnt seit 48 Jahren in der Wohnung einer AWG, die nach der Wende eine Wohnungsgenossenschaft wurde. Aus Gesundheitsgründen braucht sie eine behindertengerechte Wohnung in gleicher Genossenschaft. Ihr wurden Auflagen erteilt, damit sie diese Wohnung bekommt: Entfernen der Styropor-Deckenverkleidung, Rückbau der nach der Wende durch eine Fachfirma renovierten Türen, Schlie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/818861.gelten-bestimmungen-der-ddr-mietvertraege-noch.html

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