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Kein Kriegsminister fürs Inland

Karlsruhe: Regierung entscheidet über Abschuss von Terrorflugzeugen

Das Bundesverfassungsgericht setzt eine Grundsatzentscheidung um: Wenn die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inland eingesetzt werden soll, muss die ganze Bundesregierung zustimmen - nicht nur ein Minister. Damit ist eine Ausnahme bei Eilfällen außer Kraft gesetzt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/819189.kein-kriegsminister-fuers-inland.html

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