Zins und Tilgung mitgeerbt

Auch beim Tod eines Bausparers sind verschiedene Regularien zu beachten. Zunächst ist festzustellen, in welchem Stadium sich der Vertrag befindet. Solange er noch angespart wird, kommt es darauf an, ob der Bausparer gegenüber der Bausparkasse eine begünstigte Person benannt hat, die in seinem Todesfall den Vertrag übernehmen kann und an die das Guthaben ausgezahlt werden soll. Diese...


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