Reue muss sich wieder lohnen

Die Regelung, dass Steuerhinterzieher bei rechtzeitiger Selbstanzeige straffrei ausgehen, stößt auf Kritik

Der Steuerfall Uli Hoeneß hat die Debatte über Sinn und Zweck der strafbefreienden Selbstanzeige wieder angefacht.

»Ich habe erkannt, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe, den ich versuche, mit der Selbstanzeige zumindest halbwegs wiedergutzumachen«, sagte Uli Hoeneß der Zeitschrift »Sport Bild« (Mittwochausgabe). Der wegen möglicher Steuervergehen in die Kritik geratene Präsident des FC Bayern München stellt sich in der Öffentlichkeit nun als reuig dar. Dies hat freilich einen ganz praktischen Nebeneffekt: Wer Selbstanzeige erstattet, kann unter gewissen Umständen der bei Steuerhinterziehung fälligen, bis zu zehnjährigen Gefängnis- oder Bewährungsstrafe entgehen. Steuernachzahlungen samt Zinsen für nicht verjährte Vergehen und Geldstrafen sind trotzdem fällig.

Die Details sind in § 371 der Abgabenordnung geregelt, die im Jahr 2011 verschärft wurde. Zulässig ist demnach die strafbefreiende Selbstanzeige nur noch, bevor die Justiz Ermittlungen aufnimmt, ja sogar, bevor dem Täter die Anordnung einer Steuerprüfung bekannt wird. Man sol...


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