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Friedrichs Sicherheitspolitik abgesegnet

Karlsruhe bestätigt im Prinzip die Antiterrordatei

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Die höchsten deutschen Richter gaben dem Gesetzgeber bis Ende 2014 Zeit für die Änderungen. Beispielsweise zur Menge der Daten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/819833.friedrichs-sicherheitspolitik-abgesegnet.html

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