Kita-Zuschüsse zu dürftig

Verfassungsgericht gibt kreisfreien Städten recht: Brandenburg muss Finanzierung neu regeln

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wer bestellt, muss auch bezahlen. Der Grundsatz fällt jetzt der rot-roten Landesregierung in Brandenburg auf die Füße, die sich zu einer besseren Förderung der Betreuung in den Kitas verpflichtet hatte. Die gute Absicht reicht nicht, sie muss auch finanziert werden, urteilte das Landesverfassungsgericht.

Die gegenwärtige Finanzierung der Kindertagesstätten in Brandenburg ist rechtswidrig. Das Land muss spätestens zum Haushaltsjahr 2014 eine neue Regelung finden, um die Zuschüsse für eine bessere Personalausstattung zu verteilen. Möglicherweise muss das Land auch insgesamt mehr Geld an die Landkreise zahlen.

Das Landesverfassungsgericht entschied laut Mitteilung vom Dienstag zugunsten der Städte Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel und Frankfurt (Oder). Diese hatten geklagt, weil sie die Zuschüsse vom Land für nicht ausreichend hielten. Die rot-rote Koalition hatte vor drei Jahren eins ihrer Wahlversprechen eingelöst. Sie hatte zum 1. Oktober 2010 eine bessere Personalausstattung in den 1450 Kindergärten und Krippen des Bundeslandes verfügt. Seitdem betreut bei den Kindern bis zu drei Jahren nun eine Erzieherin sechs Schützlinge. Vorher waren es sieben Kinder. Für die älteren Kitakinder wurde der Schlüssel von 1:13 auf 1:12 verä...


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